Mehr Digitalisierung in der Lohnabrechnung

Presse­mitteilung 011/2020 - Berlin, 08.06.2020

Am 5. Juni 2020 hat das 7. SGB IV Änderungs­gesetz den Bundesrat passiert. Damit wurden viele digitale Verbes­serungen in der Lohn­abrechnung umgesetzt. So wird u. a. die elektronisch unterstützte Betriebs­prüfung (euBP) in der Sozial­versicherung mit einer Übergangs­frist allerspätestens bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtend.
 

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Wir begrüßen die weitere Digitalisierung in der Lohn­abrechnung, die mit diesem Gesetz einhergeht. Die elektronisch unterstützte Betriebs­prüfung zeigt aber auch deutlich, dass Digitalisierung keine Einbahn­straße sein darf. Nicht nur die Finanz­verwaltung darf von der Digitalisierung profitieren. Denn noch sind unsere Forderungen nach einer Rücküber­tragung der Daten für Melde­korrekturen nicht umgesetzt. Auch die Integration der digitalen Beleg­übertragung fehlt noch.“
 

Weiter sieht das Gesetz einige Verbesserungen im Abrufverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU) vor und zwar noch vor dessen Einführung zum 1. Januar 2022. Die BStBK brachte sich hierzu im Vorfeld aktiv ein. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber die BStBK-Anregung aufgegriffen hat, die eAU ab dem 1. Juli 2021 in einer Pilotphase zu testen. Durch die eAU soll der „gelbe Zettel“ bei einer Krank­schreibung aus der Lohn­abrechnung verbannt werden.
 

Die Bundessteuer­beraterkammer begrüßt, dass das 7. SGB IV Änderungs­gesetz ihre grundsätzliche Forderung aufgreift, für neue digitale Verfahren eine längere Pilotphase einzurichten, um die Verfahren massetauglich zu machen. Die BStBK wird sich auch weiterhin bei der Einführung und der Verbesserung bestehender digitaler Verfahren in der Lohn­abrechnung aktiv einbringen.