Endspurt bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie ist für die meisten schon lange vorbei. Nur für uns Steuerberaterinnen und Steuerberater noch nicht. Denn die letzten Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen müssen noch erledigt werden. Zwar konnte die BStBK bereits eine Fristverlängerung bis Ende September erreichen, die den Kanzleien etwas mehr Luft verschafft hat. Allein mit mehr Zeit ist uns aber nicht geholfen. Auch am bürokratischen Prüfprozess der Bewilligungsstellen musste unbedingt etwas verändert werden. Denn deren Rückfragen waren von tiefem Misstrauen geprägt und sehr kleinteilig. Oft eine Zumutung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Diesen Missstand haben wir gegenüber der Politik sowie den Bewilligungs­stellen entsprechend kommuniziert und uns u.a. für schlanke Prozesse in diesem Verfahren eingesetzt. Die gute Nachricht: Der Prüfprozess der Bewilligungs­stellen wird vereinfacht und soll effizienter und schneller ablaufen. Das führt dann hoffentlich auch zu einer schnelleren Verbescheidung. Dies ist essenziell, um den Workflow in den Kanzleien zu verbessern und unserer Mandantschaft die dringend benötigte Rechts­sicherheit zu geben.
 

Dazu gibt es ein sogenanntes Beschleunigungs­konzept. Dieses wird in einigen Bewilligungs­stellen bereits angewandt. Fälle, bei denen
es kaum Abweichungen zur Beantragung gibt, werden weitgehend automatisiert und ohne Rückfragen bearbeitet. Die Bewilligungs­stellen, die bereits danach verfahren, berichten von einer deutlichen Tempo­erhöhung bei der Bearbeitung. Andere Bewilligungs­stellen sind noch dabei, ihre Mitarbeiter­teams in dem verstärkt risiko­orientierten Prüfungs­ansatz zu schulen. Sie bearbeiten zunächst die komplizierteren Fälle und warten auf die technische Umsetzung der Schnell­bescheidung. Bereits ab Juli können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit rechnen, dass unkritische Pakete schneller abgeschlossen werden. Dies lässt hoffen, dass die Prüf- und Bewilligungs­praxis künftig flächen­deckend deutlich zügiger abläuft.
 

Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Paket 2 nicht erst bearbeitet werden kann, nachdem Paket 1 eingereicht wurde. Leider ist der Prozess so programmiert, dass eine parallele Einreichung mittelfristig nicht umsetzbar ist. Gemeinsam mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben wir jetzt eine Möglichkeit erarbeitet, die dieses Ärgernis zwar nicht beseitigt, aber abmildert. Sie können mit der Umsetzung in den nächsten Wochen rechnen. Wie Sie sehen, sind wir im ständigen Austausch der Politik und den Bewilligungs­stellen. Ich versichere Ihnen: Alle Beteiligten wollen den Prozess gut und zügig zu Ende bringen.
 

Wir sind bereits im Endspurt bei den Schluss­abrechnungen der Corona-Wirtschafts­hilfen. Unsere Mandant­schaft braucht dringend Rechts­sicherheit. Indem wir kontinuierlich an den Schluss­abrechnungen arbeiten und sie nicht zu lange liegen lassen, tragen wir unseren Teil dazu bei. Aktuell sind die Einreichungs­zahlen viel zu niedrig. Darum möchte ich Sie noch einmal herzlich bitten: Bringen Sie die Arbeiten unbedingt weiter voran. Nutzen Sie diese verlängerte Frist nicht bis zum letzten Tag. Eine weitere Verlängerung wird es nicht geben!
 

Für Ihren Einsatz möchte ich Ihnen allen meinen herzlichen Dank aussprechen. Es ist unser gemeinsames Ziel, diese schwierige Zeit zu überstehen und gestärkt daraus hervorzugehen.
 

Ihr Hartmut Schwab

Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung

Die Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung erleichtert in Zukunft den Arbeitsalltag von Steuerberatern, Mandanten und Sozialversicherungsträgern erheblich. Denn mit ihrer Einführung werden die digitale Kommunikation und die Prozesse in der Lohnabrechnung effizienter. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann unser Berufsstand so wertvolle Ressourcen und Zeit sparen.

Mit dem aktuellen Entwurf des vierten Bürokratie­entlastungs­gesetzes will die Bundesregierung u. a. die Wirtschaft entlasten. Der aktuelle Stand sieht aber auch einige Änderungen für unseren Berufsstand vor. Ein wichtiger Baustein: die Einführung einer Vollmachts­datenbank für Steuerberater (VDB) im Bereich der Sozial­versicherung. Papiervollmachten sollen somit zukünftig wegfallen. Die Delegierten der 108. Bundeskammer­versammlung sprachen sich im September 2023 einstimmig für die neue VDB in der Sozial­versicherung unter dem Dach der Bundessteuer­beraterkammer aus. Dem kommen wir nach und haben bereits mit den Vorbereitungen für
die Umsetzung begonnen.
 

Als Bundessteuer­beraterkammer werben wir – vor dem Hintergrund der bereits bestehenden VDB für Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen – schon seit Langem für dieses Projekt bei den politisch Verantwortlichen und den Sozial­versicherungs­trägern. Unser Engagement trägt nun Früchte. Ziel dieser neuen VDB ist es, die Prozesse zwischen Steuerberatern, Sozialversicherungs­trägern und auch Mandanten zu optimieren, bisherige digitale Einbahnstraßen abzuschaffen und rechtssichere Rückübertragungs­wege für die elektronische Bescheid­zustellung und digitale Beleg­übertragung in der Lohnabrechnung zu ermöglichen. Alle Beteiligten sollen künftig Anfragen schneller bearbeiten und Informationen zügiger austauschen können. Durch die dann vollständig digitalen Prozesse können Steuerberater, Sozialversicherungs­träger und Mandanten in Zukunft besser und effektiver zusammen­arbeiten.
 

Mehr als 1,8 Millionen Arbeitgeber beauftragen Steuerberater mit den monatlichen Lohn­abrechnungen und der Bearbeitung weiterer damit verbundener Fragen. Daher befürwortet die BStBK den Gesetzentwurf, der die bedeutende Rolle unseres Berufsstands in der Lohnabrechnung unterstreicht. Es ist u.a. geplant, anders als in der steuer­rechtlichen VDB mit einer umfassenden sozialversicherungs­rechtlichen General­vollmacht die Grundlage für die digitale Kommunikation mit den verschiedenen Trägern der Sozial­versicherung im Bereich der Entgelt­abrechnung zu schaffen. Für Mandanten soll es aber weiterhin möglich sein, dem Steuerberater auch individuelle Vollmachten zu erteilen. Die VDB soll im Jahr 2028 an den Start gehen.

Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Das BMF veröffentlichte am 17. Mai 2024 den langersehnten Referentenentwurf eines
Jahressteuergesetzes (JStG) 2024. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vornehmen sowie auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs reagieren. Zu dem Entwurf nahm die BStBK am 24. Mai 2024 Stellung.

Die BStBK kritisierte die viel zu kurze Stellung­nahmefrist von nur vier Arbeitstagen bei diesem umfangreichen Gesetzes­entwurf. Inhaltlich seien keine großen Überraschungen oder erhebliche steuerliche Entlastungen in dem Entwurf enthalten. Erfreulich sei aber, dass die im Laufe des Gesetz­gebungs­verfahrens zum Wachstums­chancengesetz zu Recht gestrichene Anzeigepflicht für nationale Steuer­gestaltungen im Jahres­steuergesetz 2024 nicht erneut aufgenommen wurde. Auch in Zukunft setzt sich die BStBK dafür ein, dass der Gesetzgeber die nationalen Anzeige­pflichten nicht mit anderen Gesetzes­vorhaben einführt.
 

Zudem begrüßt die BStBK u. a. die Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung zur Übertragung von Wirtschafts­gütern zwischen beteiligungs­identischen Schwester­personen­gesellschaften. Umgesetzt werde allerdings nur genau das, was aus dem Urteil folgt. Eine analoge Anwendung auf andere Übertragungen gegen Minderung oder Gewährung von Gesellschafts­rechten wäre aus Sicht der BStBK wünschens­wert. Auch die geplante Anpassung der Kleinunternehmer­regelung und ihre grenz­überschreitende Anwendung befürwortet die BStBK. Die Festlegung der Untergrenze für den Gesamtumsatz von 22.000 € auf 25.000 € im voran­gegangenen Kalenderjahr ist aus Sicht der BStBK aber nur eine Minimallösung. Stattdessen sei eine deutlichere Anhebung zielführender. Die Umsetzung des für die Praxis sehr bedeutsamen EuGH-Urteils zur Grundstücks­gemeinschaft Kollaustr. 136 vom 10. Februar 2022 zum Vorsteuer­abzug bei Ist-Besteuerung befürwortet die BStBK grundsätzlich, da der Gesetzgeber so Rechts­sicherheit schafft. Allerdings regt sie Änderungen bzgl. der Rechnungs­pflichtangabe an und spricht sich für eine spätere Anwendung der Regelung aus.
 

Die BStBK-Stellungnahme ist hier verfügbar.

Berufsstatistik 2023

Die aktuelle BStBK-Berufsstatistik zeigt: Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern bundesweit auf insgesamt 105.896. Darunter sind 88.969 Steuerberater*innen. Damit machen die 1.575 neuen Kammermitglieder ein Plus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Steigerung geht dabei insbesondere auf die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften zurück.

Die Steuerberater­kammer München ist nach wie vor mit 13.736 Berufsträger*innen die mitglieder­stärkste Steuerberater­kammer. Es folgen die Steuerberater­kammern Düsseldorf mit 10.076 und Hessen mit 9.360 Mitgliedern.
 

Die Quote der selbs­tständigen Steuerberater*innen ist weiterhin leicht rückläufig und liegt bei 67,0 %. Im Gegensatz dazu steigt die Quote der angestellten Berufs­angehörigen mit 33,0 % leicht an. Somit sind 61.418 Berufs­angehörige selbstständig und 30.267 als Angestellte tätig. Auch im Jahr 2023 nimmt der Anteil der Steuerberaterinnen erneut zu, die im Berufs­stand mittlerweile mit einer Quote von 38,0 % vertreten sind. Das Durchschnitts­alter der weiblichen Berufs­angehörigen beträgt 50,5 und das der männlichen 55,6 Jahre. Der Alters­durchschnitt aller Berufs­angehörigen liegt damit bei 53,6 Jahren. Zum Stichtag am 1. Januar 2024 lag die Anzahl der Steuerberater­praxen ohne weitere Beratungs­stellen in Deutschland bei 53.124. Hierbei handelt es sich um 36.032 (67,8 %) Einzelpraxen, 14.211 (26,8 %) anerkannte Berufs­ausübungs­gesellschaften und 2.881 (5,4 %) nicht anerkennungs­pflichtige Berufs­ausübungs­gesellschaften.

Auch Teil der BStBK-Berufsstatistik sind die aktuellen Zahlen zur Steuerfach­angestellten­ausbildung. Diese zeigen: Im Jahr 2023 bildeten Steuerberater*innen bundesweit insgesamt 17.355 Nachwuchskräfte aus, ein Zuwachs von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der weiblichen Auszubildenden hat sich um 118 verringert und die Anzahl der männlichen hat sich um 286 erhöht. Damit beträgt der Anteil der weiblichen Auszubildenden 63,4 % und der Anteil der männlichen 36,6 %.
 

Die BStBK-Berufsstatistik ist hier verfügbar.

BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser erneut im ETAF-Vorstand

Am 17. April 2024 bestätigten die Delegierten bei der Generalversammlung der European Tax Adviser Federation (ETAF) in Brüssel BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser in seinem Amt als Vorstandsmitglied und Schatzmeister. Zudem wurde Philippe Arraou als ETAF Präsident wieder-gewählt.

Alle drei Jahre stellen die Delegierten mit der Wahl des Vorstands und des Präsidenten die Weichen für die Zukunft der Steuerberater*innen in Europa. Weitere Vorstands­mitglieder sind Michael Korth (DStV), Benoit Vanderstichelen (ITAA, BE), Robert Sova (CECCAR, RO) und Andrea Rabb (Moklasz, HU).
 

Zudem erörterten die Delegierten die Aktivitäten der ETAF im vergangenen Jahr und im ersten Quartal 2024. ETAF-Präsident Philippe Arraou berichtete, dass die ETAF sich in berufs­ständischen Angelegen­heiten bis zum Schluss an der Diskussion zum Anti-Geldwäsche-Paket beteiligt habe und sich bei vielen Gelegenheiten wie z.B. Konferenzen für die Verteidigung der reglementierten Steuer­berufe einsetze. Ferner habe die ETAF an allen öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission zu Steuerfragen teilgenommen und sich maßgeblich am Gesetzgebungs­verfahren zu mehreren Steuer­dossiers beteiligt. Darüber hinaus habe sie an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Rationalisierung der Berichts­pflichten teilgenommen und mehrere Empfehlungen unterbreitet.

Beteiligen Sie sich jetzt an der STAX-Umfrage 2024!

Die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) der BStBK ist Ende April gestartet und läuft nur noch wenige Tage. Die 21 Steuerberaterkammern wählten im Vorfeld rund 22.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater zufällig aus und informierten diese per E-Mail über die Online-Befragung.

Gehören Sie dazu? Dann beteiligen Sie sich jetzt an der STAX-Umfrage 2024! Denn mit einer regen Teilnahme kann die BStBK neue aussage­kräftige Erkenntnisse über den Berufsstand gewinnen. Diese kann sie für Zukunfts­projekte nutzen und die Berufs­angehörigen auch zukünftig wirkungsvoll gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten.
 

Für viele Kanzleien sind der Fachkräfte­mangel und die stetig wachsende Digitalisierung große Heraus­forderungen. Grund genug, diese Themen bei der aktuellen STAX-Umfrage in den Fokus zu rücken. Mit gezielten Fragen gibt die STAX-Umfrage zudem Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung der Steuerberater­kanzleien, ihre Personalstruktur, ihr Arbeits- und Fortbildungs­verhalten sowie die Zufriedenheit des Berufs­stands.
 

Die Ergebnisse von STAX 2024 veröffentlicht die BStBK voraussichtlich Ende des Jahres.

Ausschuss 11 "Geldwäscheprävention"

Die konstituierende Sitzung des neu gebildeten Ausschusses 11 „Geldwäscheprävention“ fand unter der Leitung von BStBK-Präsidialmitglied Dr. Holger Stein in Berlin statt.

Die Ausschuss­mitglieder tauschten sich zu den wesentlichen aktuellen Frage­stellungen der Geldwäsche­bekämpfung aus und erstellten gemeinsam einen Arbeitsplan für die laufende Legislatur. Auf der Agenda des Ausschusses stehen u.a. die Abgrenzung der (einfachen) Buchführung zur (Steuer-)Rechtsberatung im Rahmen der Verdachts­meldepflicht nach § 43 Abs. 2 Geldwäsche­gesetz sowie die Möglichkeit einer auf den Berufsstand angepassten Eingabe­maske für Verdachts­meldungen. Zudem beschäftigen sich die Ausschuss­mitglieder zukünftig mit der Aktualisierung der AAHs und der Erforderlichkeit eines Bußgeld­katalogs für Verstöße gegen das Geldwäsche­gesetz.
 

Mitglieder des Ausschusses (v.l.n.r.): Dr. Holger Stein, Thomas Remih, Dr. Christine Varga-Zschau, Thomas Melcher, Annamaria Scaraggi-Kreitmayer, André Spak, Lars Kelterborn
nicht im Bild: Andreas Hintermayer und Sophie Keller

Ausschuss 20 "Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter"

BStBK-Vizepräsident Alexander C. Schüffner begrüßte die Mitglieder des neu besetzten Ausschusses 20 „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“ zur konstituierenden Sitzung in Berlin.

 Die Ausschuss­mitglieder diskutierten Fragen zur Abschluss­prüfung, die sich nach der Neuordnung der Steuerfach­angestellten­ausbildung ergaben, und legten den Schwerpunkt der Ausbildungs­konferenz im Herbst 2024 fest. Im Fokus der Ausschuss­arbeit stehen neben der Steuer­fachangestellten­ausbildung auch die Weiter­entwicklung der vier Fachassistenten­prüfungen sowie der Steuerfachwirt­prüfung. Ein Ziel der Ausschuss­arbeit ist es, über Vorschläge für Musterrechts­vorschriften sowie -prüfungs­ordnungen zu beraten und Empfehlungen zu erarbeiten. Zudem legt der Ausschuss in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die geplanten Änderungen des Berufsbildungs­gesetzes (BBiG).
 

Mitglieder (v.l.n.r.): Christopher Gehrig, Sascha Matussek, Dr. Anne Stahl, Ronald Maul, Vanessa Schöpgens, Stefan Blöcker, Dajana Schmitz, Helga Kircher, Peter Geirhos, Robert Kühnel, Alexander C. Schüffner, Steffi Lorenz, Andreas Sieverding, Silke Lachmann, Nadine Michel, Kathrin Eggert
nicht im Bild: Prof. Jutta Stüsgen