Jahresbericht 2023

12 | BStBK-Jahresbericht 2023 Das Jahr 2023 startete mit einem enormen Digitalisierungsschub für den Berufsstand und die Bundessteuerberaterkammer. Pünktlich zum Jahreswechsel fiel der Startschuss für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt. Der Start verlief erfolgreich: Über das Jahr hat sich die Mehrheit des Berufstands auf der Steuerberaterplattform registriert sowie das beSt aktiviert und ist somit der berufsrechtlichen Pflicht, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist, entsprechend nachgekommen. Die BStBK stellt alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Website zur Steuerberaterplattform und zum beSt zur Verfügung. Berufsträger*innen erreichen hier auch den Selfservice des beSt und werden über den technischen Verfügbarkeitsstatus der Steuerberaterplattform informiert. Außerdem steht ein Termin-Service für Hilfestellungen zur Erstregistrierung zur Verfügung. Alle genannten Informationen und Services sind unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de verfügbar. Seit Juli 2023 gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, das beSt für eine weitere Beratungsstelle zu beantragen. Im September startete als zweiter Anwendungsfall das OZG-Antragsportal der Steuerberaterkammern erfolgreich. Erstmals wurden damit die Verwaltungsdienstleistungen der Steuerberaterkammern in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt. Sie setzten damit den Leistungskatalog nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig um und bieten ihren Mitgliedern einen zentralen digitalen Einstiegspunkt für die Kommunikation an. Anträge, Befugnisse und Zulassungen können direkt über das OZG-Antragsportal abgewickelt werden, ein deutlicher Zuwachs an Effizienz und schnellere Prozesse für alle Beteiligten. Steuerberater*innen, die schon auf der Steuerberaterplattform registriert sind, können damit ganz im Sinne des Single-Sign-On-Prinzips nun neben dem beSt auch das OZG-Antragsportal mit ihrer digitalen Steuerberateridentität nutzen: ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Berufsstands. Das OZG-Antragsportal ist hier abrufbar: https://stbk-antragsportal.de/ DIE STEUERBERATERPLATTFORM UND DAS beSt

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