Jahresbericht 2023

Fachwissenschaftliche Arbeit | 15 [ 3 ] – Hinweisgeberschutzgesetz Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz will die Bundesregierung Hinweisgeber*innen in Deutschland den Rücken stärken. Sogenannte „Whistleblower“ sollen damit vor Benachteiligungen geschützt werden. Nachdem der Bundesrat das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz abgelehnt hatte, wurde ein Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser erzielte im Mai 2023 eine Einigung. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens setzte sich die BStBK im Jahr 2023 in ihren Stellungnahmen für die Belange des Berufsstands ein. Sie unterstützte grundsätzlich das Ziel, den Schutz von Personen, die auf Missstände bei ihren Arbeitgeber*innen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften hinweisen, zu verbessern. Allerdings dürfe es laut BStBK zwischen Steuerberater*innen und Rechtsanwält*innen beim Berufsgeheimnisschutz und damit auch im Bereich des Hinweisgeberschutzes keine Zweiklassengesellschaft geben. Denn laut Gesetz sollte der Rechtsanwaltsberuf von den Meldepflichten ausgenommen werden, der Steuerberaterberuf aber nicht. Die BStBK forderte, dass für beide Berufsgruppen die gleichen Regeln gelten, da der steuerberatende Beruf in Deutschland berufsrechtlich mit den Rechtsanwält*innen wesensgleich sei. Ihre Appelle an den Gesetzgeber, sich dafür einzusetzen, dass auch für den steuerberatenden Beruf der Berufsgeheimnisschutz gewahrt bleibt und dieser aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgenommen wird, blieben leider ungehört. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. [ 4 ] – Pilotprojekt zur elektronischen Steuerberaterprüfung Im Herbst 2023 führte die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein in enger Zusammenarbeit mit der BStBK ein Pilotprojekt anlässlich der Steuerberaterprüfung 2023 durch. Prüfungsteilnehmer*innen hatten erstmals die Möglichkeit, die Klausur elektronisch zu bearbeiten. Ziel war es, eine Handlungsempfehlung für alle Steuerberaterkammern zur elektronischen Steuerberaterprüfung zu erstellen. Für die elektronische Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeit hatten sich 12 Teilnehmer*innen angemeldet. Damit entschieden sich 12 Prozent der insgesamt 99 Personen für die digitale Variante. Während der Prüfung wurde den Teilnehmer*innen ein Laptop mit einem entsprechenden Schreib- und Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung gestellt. Weitere Programme waren auf diesem Laptop nicht vorhanden. Das Prüfungsprogramm speicherte dabei automatisch in Intervallen von wenigen Sekunden den Bearbeitungsstand. Im Falle einer technischen Störung hätten die Prüfungsteilnehmer*innen so den letzten Bearbeitungsstand auf einem Ersatz-Laptop aufrufen können. Die elektronisch angefertigten Klausuren wurden anschließend digital an die Korrektoren übermittelt und von diesen ebenfalls elektronisch korrigiert. [ 5 ] – Steuerfachangestelltenausbildung: Neuordnung und Umsetzungshilfe Am 1. August 2023 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum*zur Steuerfachangestellten in Kraft. Seither ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Die Neuordnung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung stärker im Fokus stehen.

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