Jahresbericht 2023

16 | BStBK-Jahresbericht 2023 Im Vorhinein arbeitete die BStBK gemeinsam mit den Steuerberaterkammern intensiv an der Novellierung der Ausbildungsordnung und passte diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung an. Dies erfolgte im Konsens mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und mit den Vertreter*innen der Gewerkschaftsseite der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) bezüglich der wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung. Ende März 2023 erschien anlässlich der Neuordnung die passende Umsetzungshilfe „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“ des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB), an der die BStBK maßgeblich mitgewirkt hat. Die Umsetzungshilfe erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, gibt viele Praxisbeispiele zu den aktualisierten Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Ablauf der Prüfungen. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Publikation beispielhafte Lernsituationen und gibt nützliche Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans. Die Beratung und Betreuung der Mandantschaft hat darüber hinaus an Bedeutung gewonnen und erfordert erweiterte Kommunikations- und Präsentationskompetenzen von Steuerfachangestellten. [ 6 ] – BStBK-Umfrage zur Selbstständigkeit von Steuerberater*innen Die BStBK führte von März bis September 2023 eine Umfrage zur beruflichen Zukunftsplanung unter angehenden und jungen Steuerberater*innen durch. Der Anteil der selbstständigen Steuerberater*innen geht seit einigen Jahren stetig zurück. Ziel war es daher, das Warum zu erfahren und zu ermitteln, was nötig ist, um mehr Kolleg*innen für die Selbstständigkeit zu begeistern. Mehr als 1.000 Personen nahmen an der bundesweiten Online-Befragung teil. Die Ergebnisse lieferten interessante Einblicke: Die Mehrheit der Befragten bekannte sich offen für eine Selbstständigkeit. Etwas über 60 Prozent könnten es sich vorstellen, sich in einer Einzelkanzlei, einer Partnerschaft bzw. in einer Berufsausübungsgesellschaft hauptberuflich selbstständig zu machen. Das Interesse an einer selbstständigen Berufsausübung hat dabei unterschiedliche Beweggründe. Die meisten Befragten wollen der Mandantschaft helfen und diese beraten (68 Prozent), viele wollen die Arbeitszeit selbst einteilen und der eigene Chef sein (67 Prozent). Die Frage, was gegen eine selbstständige Berufsausübung spreche, beantworteten die Befragten relativ eindeutig mit der Präferenz der Arbeit im Team (67 Prozent) und der Wichtigkeit von Work-Life-Balance (66 Prozent). Die vorläufigen Ergebnisse zeigen einerseits auf, dass die Gründe für den Rückgang der Selbstständigkeit vielschichtig sind. Andererseits besteht ein großes Interesse an der Selbstständigkeit, an welches angeknüpft werden kann. [ 7 ] – Engagement der BStBK im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten Die BStBK hat seit Jahren in ihrer täglichen Arbeit immer auch die Neuerungen im Bereich der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten im Blick. Insolvenzrecht So begleitet die BStBK die Diskussionen um die verschiedenen Vorschläge zur Schaffung eines eigenen Berufsrechts für Insolvenzverwalter*innen schon seit geraumer Zeit. Die BStBK unterstützte auch 2023 im engen Schulterschluss mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) den von der Bundesrechtsan-

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