Jahresbericht 2023

Fachwissenschaftliche Arbeit | 17 waltskammer (BRAK) im Oktober 2023 vorgelegten Vorschlag, die Insolvenzverwalter*innen weiter unter dem Dach der Rechtsanwaltskammern zu fassen. Eine zentrale Stelle soll unter Beteiligung der BStBK und WPK für die nötige Rechtseinheitlichkeit sorgen, die Rechtsanwaltskammern beraten und Empfehlungen geben. Wie sich das Bundesministerium der Justiz positioniert, ist 2023 offengeblieben. Die BStBK engagiert sich hier weiter. Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat Im September 2023 veröffentlichte die BStBK die „Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lotse (Berater und Begleiter) bei Unternehmenskrisen“ als Beihefter in der DStR. Denn Steuerberater*innen stehen Unternehmen nicht nur bei steuerlichen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen zur Krisenfrüherkennung und Sanierung mit Rat und Tat zur Seite. Der Bedarf einer kompetenten Beratung durch Berufsangehörige ist anhaltend groß. Mit der Orientierungshilfe geben ausgewiesene Praktiker*innen des BStBK-Arbeitskreises „Steuerberater als Berater in der Krise“ einen Überblick zu geeigneten Maßnahmen für die Krisenfrüherkennung, Sanierung und Stabilisierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und zu einem förmlichen Insolvenzverfahren. Die Orientierungshilfe steht auch auf der Website der BStBK zur Verfügung. Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz Die BStBK tauschte sich im Jahr 2023 in einer Reihe von Gesprächen zu verschiedenen Fragen rund um die Prüfung der Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz aus. Gemeinsam mit der WPK machte sie gegenüber Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt deutlich, dass die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister veröffentlichten Prüfleitlinien nicht mit den berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater*innen einhergehen. Gespräche wurden aber auch mit dem Umweltbundesamt und der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt, um die Qualität der Prüfberichte von Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zu verbessern. Die BStBK erörterte auch mit dem Umweltbundesamt die im Einwegkunststofffondsgesetz vorgesehene neue Prüftätigkeit für Steuerberater*innen. Auch hier führten BStBK und WPK entsprechende Gespräche, um die ab 2025 verpflichtenden Prüfungen vorzubereiten. [ 8 ] – Neue Bundesbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche Die Bundesregierung brachte 2023 ein Reformpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg. Zentraler Baustein ist dabei eine neue Bundesoberbehörde. Mit ihr will die Politik die Aufsicht im sogenannten Nichtfinanzsektor verbessern, Finanzkriminalität wirksamer verhindern und die bisher zersplitterten Kompetenzen in Deutschland bündeln. Das sogenannte Bundesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) soll 2025 starten. In das BBF soll auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, auch Financial Intelligence Unit, kurz FIU genannt, integriert werden. Eine Fachaufsicht über die Steuerberaterkammern – wie zuerst befürchtet – soll das BBF nicht übernehmen. Um den Berufsstand für die aktuellen Entwicklungen zu sensibilisieren, veranstaltete die BStBK gemeinsam mit der FIU im März 2023 einen Workshop für die Steuerberaterkammern. Hierbei wurde auch ein seitens der FIU herausgegebenes und eigens auf den Berufsstand zugeschnittenes Typologiepapier

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