Jahresbericht 2023

18 | BStBK-Jahresbericht 2023 vorgestellt. Dieses Papier soll dem Berufsstand die Umsetzung der nach dem Geldwäschegesetz bestehenden Verpflichtungen erleichtern. Dass die Bundesregierung und der EU-Rat das Thema Geldwäsche nun mit höchster Priorität angehen, begrüßte die BStBK. Dabei setze aber vor allem der EU-Rat die falschen Hebel in Bewegung. Eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität darf die Selbstverwaltung der Steuerberater*innen nicht gefährden. [ 9 ] – Geldwäscheprävention und Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten beim von der FIU betriebenen elektronischen Meldeportal goAML registrieren. So sind auch Steuerberater*innen verpflichtet, geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle grundsätzlich über dieses Portal zu melden. Die Registrierungspflicht gilt dabei unabhängig von der Abgabe einer solchen Verdachtsmeldung. Da ein Nichteinreichen notwendiger Verdachtsmeldungen bußgeldbewehrt ist, empfahl die BStBK dem Berufsstand schon frühzeitig, sich rechtzeitig als Verpflichtete zu registrieren. Das BMF plante im Gesetzentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit einem Bußgeld zu bewehren, und das ohne eine Übergangsfrist. Dazu nahm die BStBK im September 2023 Stellung und begrüßte zwar das übergeordnete Ziel des Gesetzes, der Finanzkriminalität effektiver entgegenzutreten, forderte aber eine sanktionsfreie Übergangsfrist für die Registrierungspflicht von einem Jahr. Dieser Forderung wurde entsprochen. Der aktuelle Regierungsentwurf sieht eine Bußgeldbewehrung erst ab dem 1. Januar 2025 vor. Weiterhin sah der Entwurf eine neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) vor, die insbesondere Geldwäscheaufsichtsbehörden harmonisieren und unterstützen soll. Hier forderte die BStBK ausdrücklich, im Gesetzestext bei den geregelten Aufgaben und Befugnissen unmissverständlich klarzustellen, dass die Aufsichtstätigkeit ausschließlich bei den Aufsichtsbehörden liegt und jegliche Unterstützung seitens der neuen Zentralstelle nur auf Ersuchen der zuständigen Behörde, insbesondere der Steuerberaterkammer, erfolgt. Auch hier war die BStBK mit ihren Forderungen erfolgreich. So bleibt auch zukünftig die Selbstverwaltung des Berufsstands gewahrt und es soll keine Fachaufsicht durch das BBF bzw. die ZfG über die Steuerberaterkammern geben. Die ZfG soll lediglich auf Anforderung der Kammern, z. B. bei komplexen Prüfungsverfahren, unterstützend tätig werden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz läuft noch. Durch die Registrierung beim goAML-Portal ist insbesondere auch der Zugriff auf die von der FIU herausgegebenen Typologiepapiere, andere Arbeitshilfen und Informationen möglich, die im geschützten Bereich zur Verfügung stehen. Diese können hilfreich sein, um in der täglichen Arbeit mögliche geldwäscherechtlich relevante Sachverhalte leichter zu erkennen. Um die Interessen des Berufsstands zukünftig noch besser bei staatlichen Vorhaben zur Geldwäschebekämpfung zu platzieren, ist die BStBK seit Juni 2023 Mitglied in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA). Die AFCA ist eine Public-Private-Partnership, in der Vertreter*innen der staatlichen Behörden (z. B. BaFin, BKA, BZfSt), des Finanzsektors und des Nichtfinanzsektors sich austauschen und zusammen Arbeitshilfen wie Whitepaper und Praxishilfen

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