Jahresbericht 2023

20 | BStBK-Jahresbericht 2023 STEUERRECHT UND RECHNUNGSLEGUNG [ 1 ] – Wachstumschancengesetz Die Bundesregierung veröffentlichte im Jahr 2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, das sogenannte Wachstumschancengesetz. In ihrer Stellungnahme begrüßte die BStBK die zahlreichen vorgesehenen Einzelmaßnahmen, mit denen bestehende Festbeträge, Pauschalierungen, Freibeträge oder Freigrenzen angehoben oder neu eingeführt werden, sowie die Aufhebung der unpraktikablen Regelungen der §§ 123 bis 126 EStG zur Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse. Alle damit verbundenen Erleichterungen finanzieller und administrativer Art führten jedoch nicht zu einer substanziellen Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die BStBK kritisierte insbesondere einige Aspekte der Reform der Zinsschranke sowie die Einführung einer Zinshöhenschranke. Der angestrebte Bürokratieabbau würde zudem durch die geplante Einführung von neuen Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen ad absurdum geführt. Die vorgesehenen Anpassungen aufgrund des 2024 in Kraft tretenden Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) begrüßte die BStBK. Sie wies jedoch darauf hin, dass es korrespondierender Anpassungen im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) bedarf, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf bislang keine Berücksichtigung finden. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich begrüßte die BStBK ausdrücklich. Das Projekt habe das Potenzial, einen Meilenstein der Digitalisierung in Deutschland darzustellen, beinhalte jedoch zugleich erhebliche „Sprengkraft“, wenn die Unternehmen durch den anfallenden Umstellungsaufwand überbordend belastet würden. Die BStBK setzte sich daher für die staatliche Zurverfügungstellung tragfähiger technischer Rahmenbedingungen unter Einbezug des avisierten transaktionalen Meldesystems und die IT-seitige Entlastung von KMU ein. Die BStBK machte sich für ein Projektmanagement und den Einsatz von interdisziplinären Arbeitsgruppen im BMF stark, um das vorhandene Know-how zu bündeln und zügig tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Am 6. November nahmen BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab und BStBK-Vizepräsident Dirk Rose an der Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag teil und brachten zentrale Punkte der eingereichten BStBK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf in die Diskussion ein. Am 17. November 2023 beschloss der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz. Dieser enthielt bereits einige von der BStBK geforderte Änderungen bezogen auf die elektronische Rechnung. Eine elektronische Rechnung kann demnach auch in einem anderen Format als dem nach den EN 16931 ausgestellt werden. Voraussetzung ist ab dem 31. Dezember 2027, dass dieses Format die richtige und vollständige Extraktion der erforderlichen Angaben aus der elektronischen Rechnung in ein Format ermöglicht, das der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser interoperabel ist. Um sämtliche im Kontext der E-Rechnung und des avisierten Meldesystems noch zu klärende Fragestellungen zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten, sollen verschiedene Arbeitsgruppen im BMF gebildet werden. Zu dem am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen.

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