Jahresbericht 2023

22 | BStBK-Jahresbericht 2023 Ebenfalls bemängelte die BStBK, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung pauschal mit 25 Prozent zu besteuern, nicht mehr im Regierungsentwurf enthalten ist. Sie regte an, nach einer Dauer von 20 Jahren seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung gänzlich von einer Besteuerung abzusehen. Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 24. November 2023 zu. Die im Regierungsentwurf vorgesehene dreijährige Haltefrist für Vermögensbeteiligungen wurde dabei wieder zurückgenommen. Die Nachversteuerungsfrist wird nunmehr von 12 auf 15 Jahre verlängert und die Möglichkeit einer endgültigen Vermeidung von Dry-Income durch eine erklärte Haftungsübernahme des Arbeitgebers eingeführt. [ 4 ] – Bürokratieabbau Mitte April veröffentlichte das Bundesjustizministerium die Ergebnisse der Verbändeumfrage zum Bürokratieabbau, an der sich insgesamt 57 Verbände im Rahmen einer Online-Befragung beteiligten. Das Ziel der Umfrage ist eine Entbürokratisierungsoffensive, um Wirtschaft, Bürger*innen und Verwaltung zu entlasten. Die BStBK macht sich schon seit Langem für wirksamen Bürokratieabbau stark und hat ihre Vorschläge entsprechend eingebracht. Unter anderem forderte sie, Melde- und Berichtspflichten sowie Dokumentationspflichten abzubauen, statt neue „Bürokratiemonster“ zu schaffen bzw. diese noch weiter auszuweiten. Denn neben der hohen Abgabenlast gehört die enorme Bürokratie in Deutschland nicht nur zu den wesentlichen Standortnachteilen im internationalen Wettbewerb, sondern behindert die Wirtschaftstätigkeit auch inländischer Unternehmen. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen sowie deren Steuerberater werden durch immense Bürokratie belastet. Um zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen, wurden die eingereichten Vorschläge vom Statistischen Bundesamt nach dem möglichen Entlastungspotenzial fünf Kategorien zugeordnet und priorisiert. Die BStBK-­ Vorschläge kommen aus der Praxis und können zügig angegangen werden. Dementsprechend sind einige BStBK-Vorschläge mit der Kategorie 1 „Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)“ hoch priorisiert. Die Vorschläge in dieser Kategorie zeichnen sich dadurch aus, dass ein klarer Bezug zu einer bestehenden Rechtsnorm und ein konkreter Lösungsansatz durch Rechtsetzung erkennbar sind. Das betrifft u. a. die BStBK-Vorschläge: das Außensteuergesetz zur Systematisierung der Missbrauchsvermeidungsnormen zu novellieren, das Optionsmodell nach § 1a KStG praxistauglich anzupassen oder die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und der Abschreibungsregelungen anzupassen. [ 5 ] – Corona-Wirtschaftshilfen Nach dem Ende der Pandemie und der Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen steht noch die Einreichung der Schlussabrechnungen und die endgültige Bescheidung durch die Bewilligungsstellen aus. Die BStBK hat am 1. August 2023 eine Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen bis 31. Dezember 2023 (statt 31. August 2023) bzw. bei beantragter Verlängerung bis 31. Dezember 2024 gefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Abstimmung mit den Ländern einer Fristverlängerung um 2 Monate bis

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