Jahresbericht 2023

26 | BStBK-Jahresbericht 2023 Digitalisierung als auch die Automatisierung der Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsprozesse voranzubringen. Ein wichtiger Vorstoß für Unternehmen und deren Steuerberater*innen. Daher begrüßte die BStBK die Pläne des Ministeriums in ihrer Stellungnahme ausdrücklich. Die geplanten obligatorischen E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zeitlich entkoppelt von den ViDA-Entwürfen („VAT in the digital age“) auf EU-Ebene umzusetzen, ist ein wichtiger Schritt hin zur Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems. Die BStBK monierte, dass der avisierte Zeitplan für die Einführung bereits zum 1. Januar 2025 jedoch zu ambitioniert sei. Neben einer gesetzlichen Grundlage müssten dringend noch offene Punkte zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Wie das später geplante bundesweit einheitliche Meldesystem konkret ausgestaltet werden soll, sei noch offen. Zudem bedürfe es etwa verbindlicher technischer Vorgaben für die Rechnungsaustauschplattformen. Auch sollten nach Auffassung der BStBK Übermittlungswege bzw. Übertragungsnetzwerke klar definiert und einheitliche Datenstandards (CEN-Norm EN 16931) angepasst werden. Erst wenn die konkreten Voraussetzungen feststünden, könne die administrative und technische Umsetzung durch die Softwarehersteller und Unternehmen erfolgen. Es sollte dabei an vorhandene Strukturen und Formate angeknüpft werden, um Unternehmen, die bereits Investitionen getätigt haben, nicht zu überlasten. Im Anschluss sollte es eine mindestens einjährige Testphase für die Unternehmen geben. Besonderes Augenmerk legte die BStBK darauf, dass die Politik die KMU nicht aus den Augen verliert. Sie müssten bei der Umsetzung unterstützt werden. Dafür brauche es laut BStBK niedrigschwellige bzw. kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Tools und IT-Angebote zur Erstellung, zum Empfang, zur Weiterverarbeitung und der GoBD-konformen Archivierung strukturierter elektronischer Rechnungen. Es sei allerdings nicht zielführend, den KMU dauerhafte Ausnahmen zu gewähren. Das führe zu Abgrenzungsproblemen, mache Parallelprozesse erforderlich und schiebe die notwendigen Umstellungsprozesse auf. Stattdessen könnten hybride Formate, die neben den strukturierten Daten im XML-Format zusätzlich eine PDF-Ansicht vorsehen, Umstellungsprozesse erleichtern. Zudem sollte der Gesetzgeber adäquate Investitionszuschüsse und Förderprogramme zur Verfügung stellen. Für den Berufsstand sei es essenziell, von der Mandantschaft in den E-Rechnungsmelde- und -austauschprozess eingebunden zu werden, um den Beratungspflichten dauerhaft unbürokratisch nachzukommen. Die BStBK ist zudem Mitglied einer vom BMF initiierten Gesprächsrunde „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze“. Das BMF lädt regelmäßig ausgewählte Verbände und Kammern ein, um Umsetzungsherausforderungen der E-Rechnung zu besprechen. Um sämtliche noch zu klärenden Fragestellungen zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten, konnte die BStBK sich mit ihrer Forderung durchsetzen, dass zeitnah Arbeitsgruppen im BMF gebildet werden. [ 10 ] – Nachhaltigkeitsberichterstattung Um den Umbau hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben, wird derzeit eine Regulierung über verschiedene Wege vorgesehen. Neben direkten Eingriffen, etwa durch das Verbot bestimmter Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle oder die Pflicht zum Einbezug in den Emissionshandel, gibt es eine starke Regulierung

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