Jahresbericht 2023

Fachwissenschaftliche Arbeit | 29 DIGITALISIERUNG UND DATENSCHUTZ Neben dem Start der Steuerberaterplattform ist im Bereich Digitalisierung im Jahr 2023 einiges passiert. So wurde u. a. im Sommer die Abteilung „Digitalisierung und IT-Projekte“ der BStBK neu gegründet. Diese bündelt alle Themen rund um die Digitalisierung und den Datenschutz. Konkret befasst sie sich mit folgenden Schwerpunkten: [ 1 ] – Vollmachtsdatenbank 2023 erweiterte die BStBK den Anwendungsbereich der bereits in 2014 gestarteten und in 2020 in den Eigenbetrieb übernommenen Vollmachtsdatenbank (VDB). Mithilfe der VDB können Steuerberater*innen unter anderem Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen pflegen und der Finanzverwaltung übermitteln sowie Steuerkonten der Mandanten abfragen. Seit dem 15. März 2023 steht dem Berufsstand eine erweiterte Version der Vollmachtsdatenbank zur Verfügung. Diese setzt den Digitalen Verwaltungsakt (DIVA II) der Finanzverwaltung um. Damit besteht die zusätzliche Möglichkeit, die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB zu aktivieren, sodass Steuerbescheide elektronisch bekannt gegeben oder sonstige Schreiben elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Auf den Weg gebracht wurde in 2023 auch die Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Vollmachtdatenbank. Die 108. Bundeskammerversammlung beschloss am 25. und 26. September 2023 einstimmig, die VDB für die Nutzung in der Sozialversicherung zu öffnen. Die dafür notwendigen Vorschläge für eine Änderung des StBerG wurden dem Bundesfinanzministerium (BMF) übermittelt. [ 2 ] – Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten Im Mai 2023 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Der Gesetzentwurf stärkt und flexibilisiert den Einsatz von Videokonferenztechnik und bietet den Gerichten einen erhöhten Gestaltungsspielraum bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Terminen per Bild- und Tonübertragung. Die BStBK begrüßte den Entwurf in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags als zukunftsweisend. Durch die korrespondierende Stärkung der Stellung der Prozessparteien, insbesondere das Einspruchsrecht des Adressaten gegen die Anordnung einer Videokonferenztechnik, scheint der Entwurf ausgewogen. Positiv bewertete die BStBK auch, dass der Entwurf eine Verordnungsermächtigung zur Erprobung vollvirtueller Videoverhandlungen vorsieht, die dem Gericht auch Verhandlungen von einem anderen Ort als der Gerichtsstelle aus ermöglichen soll. Die BStBK wies jedoch zugleich mit Nachdruck darauf hin, dass es noch erhebliche Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Gerichte und des Personals sowie der Präzisierung datenschutzrechtlicher Aspekte bedarf. Am 15. Dezember 2023 beschloss der Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.

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