Jahresbericht 2023

Vorwort | 3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 2023 war unser Berufsstand durch die vielen Zusatzaufgaben wie die Grundsteuerreform und die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen stark ausgelastet. Einige Kolleginnen und Kollegen sind auch heute noch mit den Nachwehen der Corona-Pandemie belastet – den letzten Schlussabrechnungen der Wirtschaftshilfen. Bald ist es geschafft. Die Zielgerade ist in Sicht. Zwar hielt uns die Politik mit einigen Zusatzaufgaben auf Trab, aber die BStBK konnte Fristverlängerungen durchsetzen und die Digitalisierung in den Steuerberaterkanzleien mit neuen Meilensteinen vorantreiben. Das vergangene Jahr also nur auf kräftezehrende Herausforderungen zu beschränken, ergäbe ein unvollständiges Bild. Denn in 2023 steckte auch Tatkraft und Modernisierung. Die BStBK startete Anfang 2023 ihr zentrales Zukunftsprojekt – die Steuerberaterplattform. Diese ist zunächst mit der ersten Ausbaustufe, dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt), an den Start gegangen. Danach folgte im September 2023 der zweite Use-Case: das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern. Ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung unseres Berufsstands und zum Einstieg in digitale Cloud-Lösungen. Das stellt unseren Berufsstand zukunftsfest auf. Darüber hinaus ist es der BStBK gelungen, zusätzliche belastende Pflichten und Regelungen für unseren Berufsstand auf nationaler und internationaler Ebene abzuwenden. So ist die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen im Wachstumschancengesetz nicht mehr vorgesehen. Die Politik hat auf unser Drängen im letzten Jahr reagiert und sich Anfang 2024 schließlich gegen dieses Bürokratiemonster ohne Mehrwert entschieden. Zudem versuchte die EU-Kommission mit ihrer SAFE-Initiative den steuerberatenden Beruf unter den Generalverdacht zu stellen, Vermittler von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung zu sein, und wollte uns mit zusätzlichen Regeln belasten. Dagegen wehrte sich die BStBK mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – mit Erfolg. Das Vorhaben wurde im Laufe des Jahres nicht weiterverfolgt. Auch im Berufsrecht setzte sich die BStBK für die Belange des Berufsstands ein und schützte die tragenden Säulen der Steuerberatung. So konnten wir bspw. beim Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz die geplanten Durchgriffsrechte für die neue Geldwäschebehörde auf unsere berufliche Selbstverwaltung abwenden. Im Jahr 2024 krempeln wir wieder die Ärmel hoch und unterstützen den Berufsstand auf dem Weg in die Zukunft. Wir starten eine gemeinsame Fachkräfteinitiative von BStBK, DStV und der DATEV, um das Image unseres modernen und vielfältigen Berufs bei jungen Menschen zu verbessern. Zudem binden wir die Steuerberaterplattform u. a. an das Unternehmensregister an und treiben eine grundlegende Reform der Steuerberaterprüfung voran. Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der Bundessteuerberaterkammer Prof. Dr. Hartmut Schwab

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