Jahresbericht 2023

30 | BStBK-Jahresbericht 2023 [ 3 ] – Konsultationsprozesse zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und zur eIDAS-Verordnung Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) schuf im Zuge der Digitalisierungsbestrebungen zwei bedeutsame Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung. Im Rahmen dieser Konsultationsprozesse beschäftigen sich Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden sowie von Softwareherstellern. mit der Ausgestaltung des OZG-­ Änderungsgesetzes und der Novellierung der eIDAS-­ Verordnung und dessen nationale Implementierung. Im Rahmen des OZG-Änderungsgesetzes steht die Entwicklung einer umfassenden Rahmenarchitektur im Vordergrund. Seit Oktober 2023 beteiligt sich die BStBK aktiv an diesem Prozess, der darauf abzielt, ein breites strategisches Zielbild für die zukünftige digitale Verwaltung nach dem Modell „Einer für Alle“ (EfA) zu entwerfen. Ebenfalls beteiligte sich die BStBK im Dezember 2023 mit einem Positionspapier am Konsultationsprozess zur eIDAS-Verordnung. Dieser fand parallel zum OZG- Konsultationsprozess statt, konzentriert sich aber stärker auf die technischen Aspekte der digitalen Transformation. Unter anderem geht es um die Konzeption und Evaluierung einer Gesamtarchitektur für digitale Identitäten, speziell um die Entwicklung der „EU Digital Identity Wallets“ (EUdi Brieftaschen). Die BStBK betonte in beiden Prozessen, dass die Vertreterkonstellationen durch Steuerberater*innen mitbedacht werden und in der Rahmenarchitektur angelegt sein müssen. [ 4 ] – Weitere Digitalisierung der Justiz Das BMJ legte einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vor. Ziel ist es, u. a. durch Änderungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung und beim Schriftformerfordernis die Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen voranzubringen. Zum Referentenentwurf nahm die BStBK am 28. November 2023 Stellung. Die BStBK begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Digitalisierung durch angepasste Verfahrensordnungen zu fördern, und unterstützt dies durch den Betrieb der Steuerberaterplattform und des beSt. Sie sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf. So betonte die BStBK in ihrer Stellungnahme, dass die geplante Änderung der ElektronischerRechtsverkehr-Verordnung (ERVV) durch die Zulassung des ELSTER-Verfahrens als Identifizierungsmittel für digitale Dienste der Justiz lediglich das Sicherheitsniveau „substantiell“ im Sinne der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste erreicht. Dadurch bestehe die Gefahr, dass dieses Verfahren innerhalb weniger Jahre obsolet sei. Um das zu vermeiden, favorisierte die BStBK eine technologieoffene Formulierung im Gesetzestext, welche die zu erwartende Hochstufung des für das Onlinezugangsgesetz erforderlichen Sicherheitsniveaus auf „hoch“ bereits mit in Erwägung zieht.

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