Jahresbericht 2023

Fachwissenschaftliche Arbeit | 31 [ 5 ] – Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Das BMI legte einen Referentenentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ vor. Ziel ist es, u. a. durch eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), des Gremiums der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, die Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes zu verbessern. Zum Referentenentwurf nahm die BStBK am 6. September 2023 Stellung. Die BStBK begrüßte u. a., dass der Gesetzgeber Rechtssicherheit bei länderübergreifenden Vorhaben schaffen will. Positiv sei das Ziel, die damit verbundene Zuständigkeit verschiedener Aufsichtsbehörden zu bündeln. Laut BStBK greifen die Pläne aber zu kurz. Daher regte sie in ihrer Stellungnahme an, dass bei jedem Verantwortlichen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) generell und unabhängig von einem konkreten Datenverarbeitungsvorhaben zukünftig nur eine Aufsichtsbehörde zuständig ist. Außerdem sollte laut BStBK eine Rechtsgrundlage für verbindliche Beschlüsse der DSK bei bundesweit relevanten Sachverhalten geschaffen werden, wie es im Übrigen auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Des Weiteren hatte sich die BStBK in ihrer Stellungnahme zum Schutz des Zurückbehaltungsrechts der Handakte der Berufsträger*innen, in Fällen offener Forderungen gegenüber der Mandantschaft, für eine entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen. [ 6 ] – Datenschutzhinweise Am 19. September 2023 veröffentlichte die BStBK die aktualisierten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“. Diese Hinweise wurden in Abstimmung mit dem DStV auf den neusten Stand gebracht und sollen dem Berufsstand als Grundlage zur datenschutzkonformen Organisation der Kanzlei und zur sicheren Kommunikation mit den Beteiligten dienen. Berücksichtigt sind sowohl der aktuelle Stand der Gesetzgebung als auch eine Vielzahl zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen von den Datenschutzbehörden. Themen wie die Datensicherheit und Wahrung des Berufsgeheimnisses beim mobilen Arbeiten bezogen BStBK und DStV genauso ein wie die gesetzlichen Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung oder eine sichere Datenverschlüsselung. Neben den Hinweisen aktualisierten BStBK und DStV die zur Verfügung gestellten Checklisten, Muster und weitere Arbeitshilfen.

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