Jahresbericht 2023

40 | BStBK-Jahresbericht 2023 Die BStBK beteiligte sich an dieser Konsultation und unterstützte in ihrer Stellungnahme vom 26. Januar 2023 den Ansatz, die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend der Mindestbesteuerungsrichtlinie zu bestimmen, indem begrenzte steuerliche Anpassungen auf die Jahresabschlüsse der Unternehmen angewandt werden. Zudem sprach sich die BStBK für eine begrenzte Umsetzung von BEFIT aus, um die geplanten Neuregelungen nicht allen körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen aufzuerlegen. [ 5 ] – EU-Anti-Geldwäschebehörde Ihre Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche, die teilweise erheblich in die Selbstverwaltung der deutschen Steuerberater*innen eingreifen sollten, legte die EU-Kommission bereits 2021 vor. U. a. mit dem Vorhaben für eine europäische Geldwäschebehörde (AMLA) schoss sie nach Auffassung der BStBK über das Ziel hinaus. Die BStBK machte klar: Eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität dürfe die Selbstverwaltung der deutschen Steuerberater*innen nicht gefährden. Dies wäre ein wesentlicher Einschnitt in den Kernbereich der funktionellen Selbstverwaltung der jeweiligen Kammern. Sie forderte alle Parteien wiederholt auf, der besonderen Stellung des deutschen Berufsstands hierin ausreichend Rechnung zu tragen. Am 13. Dezember 2023 erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur AMLA. Diese erhält künftig im Finanzsektor zusätzliche Befugnisse zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Kredit- und Finanzinstitute, sofern diese als hochriskant gelten oder grenzüberschreitend tätig sind. Im sogenannten „Nichtbankensektor“ hingegen nimmt die AMLA eine unterstützende Rolle ein und darf nur Empfehlungen bzw. Warnungen aussprechen, die aber unverbindlich bleiben. So hatte es die BStBK gefordert. Zum Nichtbankensektor gehören Freie Berufe wie Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen oder Notar*innen und ihre Kammern. Damit konnte die ursprünglich geplante europäische Fachaufsicht über die Steuerberaterkammern abgewendet werden. [ 6 ] – BStBK-Studie: Steuerberatende Berufe in Europa Die BStBK veröffentlichte im Februar 2023 die umfangreiche Studie „Tax Professions in Europe“ zur Reglementierung der steuerberatenden Berufe in Europa. 23 berufsständische Organisationen aus 21 europäischen Ländern trugen zwischen Juni 2022 und Januar 2023 dazu bei, ein aussagekräftiges Bild der berufsrechtlichen Reglementierungslandschaft in Europa abzubilden. Obwohl die Ergebnisse der Umfrage zeigten, dass steuerberatende Berufe in Europa sehr vielfältig ausgestaltet sind, offenbarten sie auch mehr Gemeinsamkeiten und nationale Regulierungsansätze als häufig angenommen. So ließen sich in Österreich, Belgien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Liechtenstein, Polen und der Slowakei große Überschneidungen und Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Berufsrechtssystem feststellen. Auch in diesen Ländern sind die Berufsträger*innen obligatorische Mitglieder einer selbstverwalteten Organisation und nationalen Rechtsvorschriften sowie Sanktionen im Falle von Fehlverhalten unterworfen. Auch im Hinblick auf verwandte Berufe, die in Ländern wie Portugal oder Frankreich anstelle der Steuerberater*innen existieren, ließen sich in hohem Maße vergleichbare Regulierungssysteme feststellen. Mit der Studie zielte die BStBK nicht nur darauf ab, die Gemeinsamkeiten mit anderen Berufsträger*innen in Europa zu identifizieren und so

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